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Willkommen bei Rechtskauf!
Dann sind Sie bei Rechtskauf richtig! Wir kaufen Ihren Erbanteil, Ansprüche und sonstige Rechte. Mit dem Verkauf sind Sie alle Verpflichtungen los und müssen sich um die Angelegenheiten der Erbengemeinschaft nicht mehr kümmern.
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Bei einem Verkauf Ihres Erbanteils übertragen Sie Ihre Rechte auf einen Dritten.
Bis auf wenige Ausnahmen, sind Rechte grundsätzlich frei übertragbar.
Bieten Sie uns jetzt Ihre Rechte zum Kauf an und beenden damit den Streit!
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Das Mitglied verkauft seinen Erbteil, bekommt sofort den vereinbarten Kaufpreis ausbezahlt und muß sich nicht mehr um die Angelegenheit kümmern.
Der Streit ist für den Miterben praktisch sofort beendet. Die anderen Erben müssen dem nicht zustimmen!
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